Stadt Troisdorf lässt hilfebedürftige knapp 70-Jährige Seniorin im Stich!

Troisdorf – eine Familienangelegenheit, aber die Stadt bestimmt wer zu dieser Familie gehört. Frau F. scheinbar nicht.

 

Bitter genug für Frau F. das sie nach 40 Jahren im Arbeitsleben stehend auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist. 351,- Euro plus die Kosten für die Unterbringung abzüglich ihrer Altersrente stehen ihr insgesamt im Monat zur Verfügung, für die Miete und Nebenkosten ihrer kleinen 42 m² Wohnung und sich Selbst. Sie und ihr Ex-Mann waren selbstständig, führten jahrelang ein Unternehmen für Promotion von Haushaltswaren, eine 70 Std. Woche war normal. Ein neues Gesetz zur sog. Scheinselbständigkeit im Jahre 1999 trieb sie über Nacht in den Konkurs, alles Ersparte war verloren, die Sicherung für das Alter, Lebensversicherungen, Sparverträge. 40 Jahre harte Arbeit wurden über Nacht zunichte gemacht.

Beide verkrafteten diesen Absturz aus dem gesicherten Mittelstand in die Region der Hartz IV Betroffenen nicht, das Paar trennte sich. Nach der Trennung hatte sie damals sehr günstig ein einfaches Bett erstanden, es reichte für ihre bescheidenen Ansprüche. Es war zwar sehr niedrig, doch in der Not fragt man nicht lange. Im November 2008 wurde eine Hüftoperation bei Frau F. notwendig, welche auch erfolgreich verlaufen ist. Eine weitere Operation im unteren Lendenwirbelbereich steht nun im Juli an. Nach ihrer Rückkehr in ihre Wohnung wird Frau F. mit massiven Bewegungseinschränkungen zu kämpfen haben. Ärztlicherseits ist die Anschaffung eines Stehtisches und einer Betterhöhung als zwingend erforderlich bestätigt worden, wenn eine weitere, unnötige Pflegebedürftigkeit verhindert werden soll. Frau F. beantrage nun bei der Stadt Troisdorf die Gewährung einer pauschalen Beihilfe zur Anschaffung eines Stehtisches sowie einer Betterhöhung in Höhe von 150,- Euro. Doch die Stadt Troisdorf lehnte ihren Antrag ab, auch stellte sie die ärztlichen Empfehlungen in Frage. Frau F. legte Widerspruch ein, dieser wurde an den Rhein-Sieg-Kreis übermittelt, doch von diesem nicht stattgegeben und erneut an die Stadt Troisdorf zurück verwiesen. Doch auch diesmal lehnte sie ab.

Nun hat Frau F. mit Hilfe eines Anwaltes vor dem Sozialgericht in Köln Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Da sie Regelsatzbezieherin ist, wird die Stadt Troisdorf die Anwaltskosten übernehmen müssen, diese betragen in der Mittelgebühr 785,40 Euro. Dieses gilt für die erste Instanz. Hinzukommen werden dann noch die Kosten für die juristische Vertretung der Stadt Troisdorf wohl in gleicher Höhe und in diesem Fall noch die Kosten für ein angefordertes Gutachten (50,- bis 85,- Euro/Std Zeitaufwand, in der Regel ca. 200,- Euro)

Übrigens, die gesetzliche Alternative für Frau F. bestünde darin, sich für einige Zeit in ein Pflegeheim zu begeben oder sich zu Hause durch einen Krankenpflegedienst pflegen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten betragen ein Vielfaches der beantragten Unterstützung.