Aktuelles und Infos zur Sondermülldeponie

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Antwort von Umweltminister Remmel zur Sondermülldeponie

Brief an Hr. Becker MDL

Sehr geehrter Herr Becker
Wir bitten Sie, als MdL und Staatssekretär im Landes – Umwelt – Ministerium sich dafür ein
zu setzten, dass die nicht notwendige Zerstörung von 20000m² Wald beim Ausbau der
Sondermülldeponie Troisdorf, noch im letzten Augenblick, verhindert wird. ( Rodungstermin
ab 01,10,2012 ), Siehe Anlage 1: Protest- und Bittbrief an den Landes – Umwelt – Minister.
Wir bitten Sie darüber hinaus, sich dafür ein zu setzen, dass unsere
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die BezReg. ( Anlage2 ) nicht nur „ abgewimmelt“ wird,
sondern gewissenhaft überprüft wird.
Der Umgang der BezReg Köln mit der SAD Troisdorf ist unserer Meinung nach seit 20 Jahren
nahezu skandalös. Es bedarf dringend einer Richtungsänderung. Mit Hilfe des Landes –
Umwelt – Ministers konnte das Überparteiliche Bündnis gegen Sondermülltourismus (ÜBS) ,
in dem wir mitarbeiten, erste Erfolge erzielen. LANUV Gutachten, Grundwassermessstellennetz,
erweiterter Parameter Umfang)
Die aktuelle, „vorgezogene“ Genehmigung des Deponie Ausbaus und die erneute
Zurückstellung von seit 20 Jahren überfälligen Investitionen in die Depotsicherheit geht
wieder und extrem in die falsche Richtung. Dass 82000m² Wald gerodet werden sollen,
ohne Änderungsbescheid und das heißt, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ( Vorprüfung )
Und ohne Festlegung der Ausgleichsbepflanzung, ist unserer Meinung nach endgültig völlig
indiskutabel.
Wir danken Ihnen für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß

Brief an den Umweltminister

Betreff: Sondermülldeponie Troisdorf
Sehr geehrter Hr. Minister Remmel
Wir bitten Sie um ihre Unterstützung, um die nicht notwendige Zerstörung von
weiteren 20.000 qm Wald beim Ausbau der Sonderabfalldeponie Troisdorf zu verhindern.
Nach bisheriger Planung (August 2011) und Zusagen, sollte mit dem Ausbau der
SAD Troisdorf die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der bisher genutzten
Deponie in Angriff genommen werden. Diese Arbeiten sind nach geltender Bescheidlage
seit 15 Jahren und mehr überfällig.
Nach neuester Planung (März 2012) sollten Oberflächenabdeckung und Rekultivierung
erneut auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Damit müssen die
dafür vorgesehen Erdaufschüttungen von 170,000 ccm um- und zwischengelagert
werden. Auf dem zur Deponie gehörigen Nachbargrundstück sollen dafür weitere
20.000 qm Wald gerodet werden.
Die gesamte Waldzerstörung beim Ausbau der Deponie erhöht sich damit ohne Notwendigkeit
von 63,000 qm auf 82,000 qm. Die Rodungsarbeiten sollen ab 1. Okt.
2012 beginnen.
Wir bitten sie darauf hinzuwirken, dass diese neue Planung so nicht ausgeführt
wird. Der Betreiber Mineralplus hatte seit Übertragung der Betriebserlaubnis
bis jetzt 18 Monate Zeit, die überfällige Oberflächenabdeckung und Rekultivierung,
zu planen und auszuführen. Dass jetzt mit Genehmigung der BezReg Köln von
August 2012 dem vorgezogenen Ausbau des neuen DA 5 zugestimmt wird, die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der bisher genutzten Deponie aber erneut
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, ist nicht sachgerecht und für uns
nicht nachvollziehbar.
Dass dafür weitere 20,000 qm Wald in unserem Naherholungsgebiet zerstört werden
sollen, halten wir für unangemessen und verantwortungslos. Die BezReg kommt mit
der o.g. Genehmigung ihrer Verpflichtung , unsere Gemeinschaftsgüter Wald und
Grundwasser so weit wie möglich zu schützen, nach unserer Meinung, nicht nach.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schlesiger

Offener Brief an die Fraktionen

Offener Brief an die Ratsvertreter/innen der Troisdorfer Parteien
Sehr geehrte Da men und Herren,
ab 01.10.2012 werden im „Spicher W ald“ 82000 m² für den Ausbau der
Sondermülldeponie Troisdorf zerstört.
2000“ davon ohne sachliche Notwendigkeit, weil seit 20 Jahren ausstehende
Investitionen in die Sicherheit der Deponie, ein weiteres M al in die Zukunft
verschoben werden.
Das Überparteiliche Bündnis gegen Sondermulltourismus (ÜBS) hat in einer
Presseerklärung vo m 28.08.2012 diese zusätzliche W aldzerstörung entschieden
verurteilt.
Die Ortgruppe Troisdorf Der Linken hat daraufhin einen Protestbrief an
unseren NR W Landesu m weltminister, mit der Bitte u m Unterstützung geschickt.
Wir haben weiterhin einen Bürgerantrag für die Ratssitzung a m 18.09.2012
gestellt, mit einem Vorschlag, ge meinsam, als Troidorfer Rat, gegen die
U m weltzerstörung zu protestieren.
Dieser Antrag wird routinemäßig in den Ausschuss verwiesen werden und
braucht dann nicht m ehr behandelt zu werden, weil bis dahin der W ald schon
zerstört worden ist.
Es gibt aber f r die Parteien mit Fraktionsstatus einen ü Anreiz und die
M öglichkeit, diesen Antrag (oder einen eigenen) als Eilantrag in den Rat ein zu
bringen.
Wir haben des W eiteren a m 13.09.2012 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
die Bez Reg Köln bei der Landesregierung eingereicht. Problematisiert wird
darin unter Anderem, dass, nach Aussage der BezReg. a m „Runden Tisch“ vo m
20.08.2012,die gesa mte W aldzerstörung von 82000m². ohne separaten
Änderungsbescheid, und da mit ohne U m weltverträglichkeitsprüfung
(Vorprüfung) und ohne Festlegung einer Ausgleichsbepflanzung, geneh migt
wird..
Wir m öchten Ihnen nahelegen zu überlegen, wie sie ihrerseits aktivwerden
können, u m die Zerstörung von 20000m² W aldland zu verhindern.
U m weltbewegte Mitglieder und W ähler gibt es in allen Parteien. E§s kann in
Niemandes Interesse sein, wenn sich nur wenige Mitbürger für die Erhaltung
unseres Troisdorfer Grüngürtels und Naherholungsgebietes einsetzten.
Selbst, wenn wir mit unserem Protest gegen die W aldzerstörung so kurzfristig
keinen Erfolg haben sollten, m achen wir da mit zumindest klar, dass die
Vorgänge rund u m die Deponie, durch Parteien und Rat, einer wachen
Beobachtung unterliegen und dass unsere Geduld, nicht notwendige,
willkürliche Entscheidungen der BezReg. zu erdulden, begrenzt ist. Das kann für
die zukünftige Handhabung der vielfachen Missstände der Deponie nur hilfreich
sein.
Mit freundlichen Grüßen
DIE LINKE im Rat der Stadt Troisdorf
Wolfgang Aschenbrenner

Bürgerantrag zur Sondermülldeponie

Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich beantrage, dass der Rat der Stadt Troisdorf, den nachfolgenden Brief an den
Landes U m weltminister J. Re m mel schickt:
Sehr geehrter Herr Minister Re m mel
Der Rat der Stadt Troisdorf bittet Sie als Landes U m weltminister darum, die zusätzliche
Abholzung von 20000 m² W ald ab 01.10.2012, beim Ausbau der Sondermülldeponie
Troisdorf, zu verhindern.
Das Überparteiliche Bündnis gegen Sondermülltourismus (ÜBS) , in de m Vertreter aller
Troisdorfer Ratsparteien und der BI Naturfreunde Troisdorf vertreten sind, hat in seiner
Presseerklärung vo m 28.08.2012 zu der Problematik wie folgt Stellung geno m men.
„ Streitthema a m Runden Tisch war die Abholzung von zusätzlichen 20000 m² W ald auf
de m Deponieabschnitt 6 für die Zwischenlagerung von Erdaufschüttungen aus de m
bisherigen Deponieabschnitt. Das Regierungspr sidium hatte unverst ä ändlicher W eise
kurz vor de m Runden Tisch diesem Vorhaben zugestim mt, obwohl das Ü BS daru m
gebeten hatte, diese Entscheidung bis nach de m Runden Tisch auf zu schieben. Die
Vertreter des Ü BS kritisieren darüber hinaus, dass das u mzu lagernde M aterial nicht
direkt für die Oberflächenabdeckung der bereits verfüllten Deponieabschnitte
Verwendung findet.
……
A m liebsten hätten einige Mitglieder des Ü BS den Runden Tisch nach diesem Punkt
verlassen, denn sie vermuten, dass bei rechtzeitiger Planung oder Zugeständnissen an
wirtschaftlichen Einbußen, diese W aldfläche von 20000 m² hätte gerettet werden
können. Das Ü BS kann der Argu mentation des Betreibers nicht folgen und lehnt die
zusätzliche Abholzung entschieden ab. Dieses Handeln widerspricht einem
verantwortlichen U mgang mit den natürlichen Ressourcen.“
An merkung:
Der Runde Tisch wurde durch einen Ko mpro missvertrag zwischen de m Betreiber der
Deponie, Mineral Plus, und der Stadt Troisdorf in Leben gerufen. Ein- bis zweimal im
Jahr treffen sich Vertreter des Deponiebetreibers , der Bez Reg Köln, des Rhein –
Siegkreises und der Troisdorfer Verwaltung mit Vertretern des Ü BS zu einem
Informations- und Meinungsaustausch,
Mit freundlichen Grüßen
DIE LINKE im Rat der Stadt Troisdorf
Wolfgang Aschenbrenner
Stadtverordneter

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bezirksregierung

Betreff:Dienstaufsichtsbeschwerde Sondermülldeponie Troisdorf / Reg Bez Köln

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft,

in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde bitten wir Sie, den Umgang der Reg Bez. Köln mit der Sondermülldeponie (SAD) Troisdorf zu überprüfen. Unserer Meinung nach gibt es Missstände in folgenden Bereichen:

  1. Mit Bescheid der Bez Reg. Vom 18.07.2012 ist der Ausbau des 1. Bauloses des Deponieabschnitts5 (DA5) der SAD Troisdorf genehmigt. Nach Aussage der BezReg. am „Runden Tisch“ am 20.08.2012 ist damit der gesamte Antrag des Betreibers „Mineral Plus“ vom März 2012 genehmigt. In diesem Antrag ist beantragt, den gesamten DA5 aus zu bauen, dafür 82000m² Waldland zu roden, davon 42000m² auf dem DA6 , zwei Erddeponien auf dem DA6 als Zwischenlager zu errichten, eine davon für 170 000m³ und ein Baustellen Zwischenlager von 16000m³ zu errichten. Wir meinen, dass diese großen Baumaßnehmen gesonderter Änderungsbescheide bedürfen und durch Genehmigung vom 18.07.2012 nicht gestattet sind. ( Im Planfeststellungsbeschluss von 1986 ist z.B. die Anlage von großen Erddeponien (DK0) als Zwischenlager nicht

genehmigt.)

  1. Der Beschluss der BezReg. ist im vereinfachten Zustimmungsverfahren erteilt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dadurch nach Aussage der BezReg. nicht nötig.

Geltende Bescheidlage ist, dass die DA mit einer Grundwasserdrainage zu versehen sind. In der Genehmigung des 1. Bauloses des DA5 vom 18.07.2012 ist eine Grundwasserdrainage nicht vorgesehen. Da dadurch die Planfeststellung geändert ist, muss unserer Meinung nach ein Änderungsbescheid erlassen werden. (Mit der Konsequenz einer Umweltverträglichkeitsprüfung).

  1. Für die beantragte Rodung von 82000m² Waldland, im schützenswerten Naturraum Wahner Heide, dreiseitig vom Landschaftsschutzgebiet und Naherholungsgebiet Spicher Wald, an der vierten Seite vom FFH- und Vogelschutzgebiet Wahner Heide, umgeben, ist unserer Meinung nach eine Umweltverträglichkeitsprüfung, mindestens in Form einer Vorprüfung, unerlässlich. Dabei kann, unserer Meinung nach, die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht damit begründet werden, dass die Deponie schon 1986 in der heutigen Ausdehnung genehmigt worden ist. (UVPG Teil 1,§2, Abs. 2, 1c und 2c, und Abs.3.1)

Für die Umweltverträglichkeitsprüfung muss die aktuell zu genehmigende Maßnahme im Zusammenhang der Auswirkungen der gesamten, 1986 genehmigten Deponie betrachtet werden, da für die Deponie als Gesamtheit noch nie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. (UVPG Teil 2, §3e, Abs. 1.2)

Geprüft werden sollt auch, welche Abstände beim Ausbau einer Deponie – nach aktuellen Gesetzen - zu Schutzgebieten eingehalten werden sollen und welche Baueinschränkungen im Umkreis eines FFH Gebietes vorgeschrieben sind.

Auf dieser Grundlage scheint es uns unwahrscheinlich, dass vom Schreibtisch aus, in einer Vorprüfung, festgestellt werden kann, dass die Deponie keine schädigenden Auswirkungen auf Landschaft, Klima, Luft, Wasser und Menschen haben kann, ohne dass dazu ein Fachgutachten eingeholt werden muss.

  1. Für die gesamte Beantragte und für das 1. Baulos des DA5 genehmigte Bauausführung, ist nach Aussage der BezReg bislang keine Ausgleichsbepflanzung festgelegt. Bisherige Praxis bei Baumaßnehmen (z.B. Dichtwand) war, dass vor Genehmigungserteilung, eine „Freigabe“ durch die untere Naturschutzbehörde erfolgen musste, die eine Ausgleichsbepflanzung für die beantragte Baumaßnahme ausgerechnet und festgelegt hat.

Ohne eine angeordnete Ausgleichsbepflanzung ist unserer Meinung nach die beantragte (und zum Teil gestattete) Baumaßnehme nicht zustimmungsfähig.

Die mit Genehmigung der Deponie 1986 festgelegte Ausgleichsbepflanzung ist wegen der, umgehend nach Verfüllung der DA, vorgeschriebenen Rekultivierung, die seit 15 Jahren und länger bis heute nicht stattgefunden hat, höchstwahrscheinlich völlig unzureichend. Sachdienliche Angaben dazu konnte uns die BezReg trotz schriftlicher Anfrage bisher nicht machen.

Die Deponie ist 1986 für 23 ha Waldland genehmigt. Mit dem aktuell beantragten Ausbau einschließlich, sind davon 18 ha entwaldet und bedurften und bedürfen eine Ausgleichsbepflanzung.

  1. Entgegen bisheriger Planungen und Zusagen, wird jetzt mit Bescheid vom 18.07.2012 der Ausbau des DA5 „vorgezogen genehmigt“, derweil die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der bisherigen Deponie (Filk II DA1-4) erneut auf die lange Bank geschoben wird. Dadurch entsteht die Notwendigkeit, zur Umlagerung und Zwischenlagerung von Erdaufschüttungen, weitere 20.00m² Wald zu roden, was bei einer sachgerechten Ausbauplanung nicht nötig gewesen wäre. Nach geltender Bescheidlage hätte die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung für Filk II und die DA1-3 seit 15 bis 24 Jahren ausgeführt sein müssen. Für den wenig geschützten DA1 war die „unverzügliche“, nach Verfüllung, Aufbringung einer extra dichten Oberflächenabdeckung im Planfeststellungsbeschluss von 1986 (Begründung S. 51/52), festgelegt.

Nach Aussage der BezReg wurde von diesen, bis heute, planfestgestellten Maßnahmen abgesehen, weil erst der Bau der Dichtwand abgewartet werden sollte. (Das gleiche gilt für die Wiederherstellung des seit 1992 zu großen Teilen ausgefallenen Grundwassermessstellennetzes.) Das sind allerdings „interne“ Entscheidungen/Absprachen. Einen Planänderungsbescheid gibt es in beiden Fällen bis heute nicht.

Ob es unter diesen Umständen verantwortlich war die Verzögerung des Dichtwandbaus um mindestens 18 Jahre untätig mit zu tragen, sollte unserer Meinung nach überprüft werden.

Auf jeden Fall war um Januar 2009 die für die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der bisherigen Deponie maßgebliche erste Hälfte des ersten Teilabschnitts der Dichtwand gebaut. Ab Januar 2009 hätte also mindestens die planfestgestellte Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der bisherigen Deponie in Angriff genommen werden können.

Dass jetzt (September 2012) mit der „vorgezogenen“ Genehmigung des DA5 die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung für weitere zwei bis vier Jahre (oder länger) in die Zukunft verschoben wird, dafür 20.000m² mehr Wald, als sachlich notwendig, gerodet werden müssen, und die Sicherheit und Langzeitsicherheit der Deponie vorerst weiter auf der Strecke bleibt, ist für uns besonders vor dem geschilderten Hintergrund, nicht mehr nachvollziehbar. Die BezReg verletzt damit ihre Aufsichtspflicht, unserer Meinung nach, fortgesetzt und erheblich.

  1. Ergänzend weisen wir auf folgendes hin: Nach aktueller Bescheidlage (05.01.2000) ist die Gesamtumschließung der Deponie mit einer Dichtwand angeordnet. Diese Gesamtumschließung ist längst, unter dem Begriff der „Konsenstrasse“ auf eine zweieinhalb seitige Teilumschließung von 1285 Metern Länge heruntergehandelt worden. Die BezReg begründet das mit einem neuen Gutachten, was aber nicht Teil der Planunterlagen des Bescheides vom 05.01.2000 ist. Ein Planänderungsbescheid wird aber auch nicht erlassen. Nach Planung vom August 2011 soll die „Konsenstrasse“ nochmal um 170 Meter verkürzt werden auf 1115 Meter. Auch dazu gibt es keinen Änderungsbescheid.

  2. Im Planfeststellungsbeschluss von 1986 (Begründung S. 48) ist festgestellt: „Durch den Bau und Betrieb der Anlage wird das Wohl der Allgemeinheit ….. nicht beeinträchtigt. Hierbei ist von dem Betrieb der Deponie in der zugelassenen Weise unter Beachtung der umfassenden Sicherheitsmaßnehmen, die in der Form der Nebenbestimmungen Eingang in den Bescheid gefunden haben, auszugehen … sodass bei Einhaltung der Nebenbestimmungen die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen werden kann.“

Diese Nebenbestimmungen sind in den zentralen Punkten Oberflächenabdeckung/Rekultivierung, Grundwassermessstellennetz und Kontrolle und Dichtwandbau seit mehr als 20 Jahren nicht eingehalten. (Nicht mal die Zaunanlage entspricht dem Planfeststellungsbeschluss.)

Der Planfeststellungsbeschluss und die folgenden Änderungsbescheide haben offensichtlich für die BezReg keine Bedeutung. Was zählt, ist, was „intern“ zwischen BezReg und Betreiber abgesprochen ist. Das in Änderungsbescheiden zu dokumentieren wird nicht für notwendig erachtet.

Die Planfeststellungsbescheide beschreiben das Bild einer Deponie die so in der Realität nicht existiert.

Das drei von vier der angeordneten, zentralen Sicherheitsmaßnehmen (Oberflächenabdeckung, Dichtwand, Grundwasserkontrolle, Basisabdichtung) seit 20 Jahren nicht ausgeführt oder vernachlässigt werden, erscheint uns nahezu skandalös. Die BezReg kommt damit ihrer Aufsichtspflicht weitestgehend nicht nach.

  1. Da die BezReg als Aufsichtsbehörde in wesentlichen Punkten ausfällt übernehmen diese Funktion das zivilgesellschaftliche Bündnis gegen Sondermülltourismus (ÜBS) und die BI Naturfreunde (beide Troisdorf). Die beschrieben Missstände wurden dadurch erstmalig aufgedeckt und es wurden, durch beharrliches Nachhaken und Bittbriefe an den NRW Umweltminister, sogar Erfolge in Richtung eines verantwortlicheren Umgangs mit der SAD Troisdorf erzielt. Das stellt allerdings die Funktion der BezReg und die rechtstaatliche Organisation der Aufsicht und Kontrolle von Wirtschaftsunternehmen „etwas“ auf den Kopf.

Wir bitten Sie unsere vorgebrachten Vorwürfe in dieser Dienstaufsichtsbeschwerde zu überprüfen. Wir bitten Sie insbesondere die nicht notwendige Zerstörung von zusätzlichen 20.000 m² Waldland zu verhindern und für ein vorschriftsmäßiges und sachgerechtes Genehmigungsverfahren Sorge zu tragen.

Wir wünschen uns in Bezug auf die SAD Troisdorf einen verantwortungsvollen Wirtschaftsbetrieb und eine BezReg als Aufsichtsbehörde, die sich an ihre eigenen Planfeststellungsbescheide hält und drüber hinaus unsere Gemeinschaftsgüter Wald, Grundwasser unter Berücksichtigung der Langzeitsicherheit im fairen Ausgleich mit Wirtschaftsinteressen bestmöglich schützt.

Mit freundlichen Grüßen


Sven Schlesiger Wolfgang Aschenbrenner Bernd Lubinski

Sprecher des Mitglied im Rat der Mitglied im ÜBS

OV DIE LINKE Troisdorf Stadt Troisdorf

Übersicht der wesentlichen, aktuellen Probleme der SAD Troisdorf


1.) Neue Ausbauplanung des DA 5
Die mit der aktuellen Ausbauplanung des DA 5 beantragte Rodung von weiteren 20.000 qm Waldland, weil der seit 15 Jahren überfällige Ausbau der Oberflächenabdeckung der bisherigen Deponie wieder auf die lange
Bank geschoben wird.
Waldverbrauch nach bisheriger Planung: 63.000 qm, nach der neuen Planung: 82.000 qm (oder 98.400 qm ?)


2.) Nicht im Mindesten zuverlässige Grundwasserüberwachung
a) 6 (8) Abstrommesstellen zur Überwachung von 2 Grundwasserhorizonten auf einer Abstromstrecke von 500 bis 1000m. Das LANUV Gutachten fordert mindestens 12 funktionsfähige Abstrommesstellen.
(In der schule wäre allein das: Sechs! Setzen! )
b) Die 6 Schwermetalle (u. Aluminium), die sowohl die GFS Werte (Geringfügigkeitsschwellen) als auch die Anstromwerte um ein mehrfaches überschreiten, sind nach einem Jahr bis heute immer noch nicht Teil des vierteljährlichen Analyseprogramms.
c) Auslöseschwellen, die bei Überschreitung zu Nachforschungs- und Sanierungsmaßnahmen führen, sind nur für 2 Abstrommesstellen festgelegt, und für Parameter, die seit einem Jahrzehnt unproblematisch sind. Für die 6 auffälligen Schwermetalle (Quecksilber, Blei, Cadmium, Nickel, Chrom, Zink) und Aluminium existieren keine Auslöseschwellen. Für die weiteren 4 (6) Abstrommesstellen auch nicht.

Wenn man gar nicht wissen will, ob und wie stark das Grundwasser belastet ist, aber trotzdem den Schein einer Kontrolle wahren möchte, müsste man das genau so machen.


3.) Filk I als "Altdeponie"
Zwischen 1986 bis mindestens 1999 wurde Filk I von der BezReg als zum laufenden Betrieb der SAD gehörig betrachtet.
Durch die 2011 von der BezReg angeordnete Einstufung von Filk I als 1978 faktisch stillgelegte Altdeponie geniest Filk I Bestandsschutz. Notwendige Auflagen zur Langzeitsicherheit und Kontrolle können nicht mehr erlassen werden.
Sachliche Probleme: Die Oberflächenabdeckung von Filk I ist durch tiefwurzelnde Vegetation beschädigt, und wird langzeitmäßig ihre Funktion weitestgehend einbüßen. - Unseres Wissens ist ein dauerhafter Nachsorgezeitraum in Bezug auf Sickerwasser- und Grundwasserkontrolle, in Bezug auf abpumpen des belasteten Sickerwassers auf 86m NN, und in Bezug auf Gas-Emissionskontrolle nicht angeordnet, bzw kann den aktuellen Notwendigkeiten nicht angepasst werden.


4.) Dichtwandverlängerung
Wegen der noch nicht ausgeführten (nicht mal beantragten) Dichtwandverlängerung, wird der DA 5 ins anstehende Grundwasser gebaut, obwohl
seit 1991 ein Meter Grundwasserfreiheit unterhalb der Basisabdichtung vorgeschrieben ist. Als Provisorium ist nicht mal eine Grundwasserdrainage vorgesehen, wie beim Ausbau der DA 2-4.
Die Dichtwandverlängerung hätte mindestens im Winterhalbjahr 2011/2012 gebaut werden müssen, weil sich die letztendliche Wirkung der Dichtwand erst 2-3 Jahre nach dem Bau einstellt. (nach Aussage von BezReg und Betreiber)


5.) Die transparente Internet-Darstellung der Grundwasser Messergebnisse
Solange in der Internetdarstellung nicht vorrangig die auffälligen 6 Schwermetalle und Alluminium dargestellt werden, und nicht ausdrücklich auf das mangelhafte Messtellennetz hingewiesen wird, wird unsere Absicht,
Transparenz und Aufklärung herzustellen, ins Gegenteil verkehrt.

Kritik der neuen Ausführungsplanung des Deponieabschnitt

Auf dem DA 5 liegen 170.000 km Erdaushub, in Erdmieten (Bergen) auf­geschüttet, die aus dem bisherigen Deponieausbau stammen.

Nach bisheriger Planung (Aug 2011) und bisherigen Zusagen am "Runden Tisch" sollten diese Erdmieten benutzt werden, um die Oberflächenab­deckung der bisherigen DA 1-4 und Filk II zu bauen.

Mit Ausnahme des gerade verfüllten DA 4, steht der Ausbau der Ober­flächenabdeckung der alten DA seit 15 Jahren und mehr aus.

Im Planfeststellungsbeschluß von 1986 ist angeordnet, unmittelbar nach Verfüllung eines Abschnittes, die Oberflächenabdeckung aufzubringen und mit der Rekultivierung zu beginnen. Für den unzureichend gesicherten

DA 1, der 1988 verfüllt war, wird eine extra dicke Oberflächenabdeckung als wesentliche, ausgleichende Sicherheitsmaßnahme dargestellt. Demgegenüber ist mit interner Zustimmung der BezReg eine Oberflächen­abdeckung bis heute nicht in Angriff genommen worden.

Die aktuelle Schadstoffbelastung des Grundwassers durch die Deponie ließe sich durch deh Bau einer Oberflächenabdeckung möglicherweise minimieren. Zur Langzeitsicherheit ist sie absolut unverzichtbar.

In der neuen Ausführungsplanung des DA 5 wird der Ausbau der Oberflächen­abdeckung erneut auf die lange Bank geschoben

Damit müssen die 170.000 km Erdmieten des DA 5 anderweitig untergebracht werden.

Beantragt ist, 145.000 km der Erdmieten auf weiteren 20.000 qm des

DA 6 um- und zwischenzulagern, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt und sukzessive für die Oberflächen abdeckung genutzt werden.

Weitere 25.000 km der Erdmieten sollen auf dem bisher genutzten Deponiegelände zwischengelagert werden.

Waldverbrauch nach der (zurückgezogenen) bisherigen Planung:

40!000 qm des DA 5

23.000 qm auf dem DA 6 für Erdaushub aus dem DA 5

Zusammen 63.000 qm.

Waldverbrauch nach der neuen Planung:

40.000 qm des DA 5

22.000 qm auf dem DA 6 für Erdaushub aus dem DA 5

20.000 qm auf dem DA 6 für die Erdmieten des DA 5

Zusammen 82.000 qm. Plus 2.800 qm für das Regenrückhaltebecken West, macht ca 85.000 qm Waldverbrauch.

In dem gleichen Plan wird der gesamt "Waldeingriff" allerdings mit 98.400 qm angegeben. Eine zu klärende Unstimmigkeit.

Ergebnis: Die Oberflächenabdeckung der alten DA 1-4 und Filk II wird nach 15 und mehr Jahren Untätigkeit, trotz sachlicher Notwendigkeit, trotz Zusagen, trotz einer ersten Ausführungsplanung in diesem Sinn, wieder auf die lange Bank geschoben. Auf unbestimmte Zeit.

Das kostet das Naherholungsgebiet Spicher Wald, die Umwelt und die erholungssuchenden Bürger/Innen weitere 20.000 qm gerodeten Wald. Der gesamte DA 6 wird bis auf einen 30 m breiten Randstreifen entlang des Wanderweges Deponiestraße - Mauspfad gerodet, und bis max. 10 m Höhe mit Erdaushub aufgeschüttet.

Eine Irgendwie geartete konkrete Planung für den Bau der Oberflächen­abdeckung wird nicht genannt.

Demgegenüber ist der Ausbau des DA 5 sehr zügig geplant:

Rodung der 82.000 qm Waldland der DA 5 und DA 6 in den Monaten Nov. 2012 bis Febr. 2013. Einzelne Bäume aus Artenschutzgründen schon zwischen 1. - 15. Okt. 2012.


Ausbau des ersten Abschnittes des DA 5 von 24.000 qm ab Frühjahr 2013. Beginn der Müllablagerung Frühjahr 2014.

Die neue Ausführungsplanung zum DA 5 ist beantragt, aber unseres Wissens von der BezReg noch nicht genehmigt. Nach allen bisherigen Erfahrungen ist aber damit zu rechnen, daß die BezReg die zusätzliche Waldrodung problemlos genehmigen wird, wenn nicht von den Troisdorfer Bürger/Innen und der Stadt Troisdorf erheblicher Protest kommt.

Zur Planung und Ausführung der Oberflächenabdeckung der alten DA hatte MinerelPlus seit Unterzeichnung des Kompromiss-Vertrages zwischen Stadt und MineralPlus im Januar 2011 bis heute 15 Monate Zeit.

Bei sachgerechter Planung hätte die Oberflächenabdeckung der alten DA also problemlos im Winterhalbjahr 2011/2012 ausgeführt werden können.

Auch jetzt, Mai 2012, wäre es hoch möglich, die Oberflächenabdeckung der alten DA zu planen und im Winterhalbjahr 2012/2013 auszuführen. Parallel zu den beantragten Rodunsarbeiten der DA 5 und DA 6. Der

Zeitplan für den Ausbau des DA 5 (Beginn 2013 im Frühjahr) würde dadurch nicht verzögert.

In 10 Jahre alten Berechnungen des Betreibers werden die Kosten für die 90.000 qm Oberflächenabdeckung der alten DA 1-4 und Filk II mit ca 9 Millionen Euro angegeben.

Vielleicht liegt da ja das Problem.

Zumal die Verlängerung der Dichtwand um 430 m, die notwendig ist, um den DA 5 nicht ins anstehende Grundwasser zu bauen, nach alten Berech­nungen weitere ca 4,5 Millionen Euro kosten wird. s

Und der Ausbau des DA 5 kostet natürlich auch Geld.

Der Eindruck drängt sich auf, daß weitere 20.000 qm Waldland geopfert werden, um seit 15 Jahren überfällige, für einen verantwortlichen Wirtschaftsbetrieb notwendige Investitionen von ca 13,5 Millionen Euro, weiterhin hinauszuzögern.

Bernd Lubinski, Mitglied in der BI Naturfreunde Troisdorf und Vertreter der Linken Troisdorf im ÜBS. Stand Mai 2012.


Stellungnahme und Forderungen der Linken Troisdorf zum LANUV Gutachten
Sondermülldeponie Troisdorf Spich belastet unser Grundwasser, von Bernd Lubinski Mitglied der Linken im ÜBS

Auf Initiative der BI Naturfreunde Troisdorf hatte der grüne Umweltminister J. Remmel
zugesagt, die Grundwasserbelastung durch die Sondermülldeponie Spich (SAD) durch das
Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchen zu lassen. Das
LANUV Gutachten liegt uns seit einigen Monaten vor.
Die schlechten Nachrichten:
Das Grundwasser Messstellennetz ist mit 6(8) Messstellen, verteilt auf 2 Grundwasser
Stockwerke (Grundwasserhorizonte) so dermaßen lückenhaft, dass zuverlässige Aussagen
über die tatsächliche Grundwasserbelastung nicht möglich sind. Die Grundwasser Abstrom
Strecke beträgt 500 – 1000 Meter. Der Grundwasser Abstrom ist nicht einheitlich, sondern in
viele Einzelströme geteilt. Deren Verlauf nicht bekannt ist. Für den Grundwasserhorizont A
(oberer Horizont, Tiefe 2 – 14 Meter) existieren 4 Messstellen. Zwei im direkten Abstrom
(Deponiestr.), aber 400m auseinander. Eine im Seitenstrom, wo das belastete Grundwasser
gar nicht hin kommen kann, eine in 600m Entfernung .
Für den Grundwasserhorizont B (zweiter Horizont, Tiefe 6 – 26 Meter) existieren 2 (4) Mess-
Stellen. Zwei in 250m Entfernung und ca. 300m auseinander, und die 2 sogenannten „Filk 1
Messstellen“ im direkten Abstrombereich, die nur eingeschränkt funktionsfähig sind, ca. 100
m auseinander. Wegen der Kleinteiligkeit des Grundwasser Abstroms können 20 m neben
einer Messstelle völlig andere Messwerte vorliegen. Der konkrete Abstrom – Verlauf des belasteten
Grundwassers ist nicht nach vollziehbar. Weder aus welchem speziellen Teil der
Deponie das belastete Grundwasser kommt, noch wohin es hinter der beprobten Messstelle
fließt.
Die bedenklichen Schadstoffe sind nicht Teil des vierteljährlichen Analyseprogramms.
Es liegen nur die aktuellen, einmaligen LANUV Messwerte vor, aber keine Vergleichswerte
aus den letzten 11 Jahren das gilt für 6 Messstellen und 6 Schwermetalle (Quecksilber,
Cadmium, Blei, Nickel , Chrom, Zink) und Aluminium. Einzig für die zwei sogenannten „Filk 1
Messstellen“ gibt es für 4 Schwermetalle ( Cadmium, Blei, Chrom, Zink) Langzeitwerte. Das
LANUV Gutachten bewertet die Schwermetallbelastung als „auffällig“ d.h. bedenklich. Es
kann sich aber zu einer klaren Beurteilung (die dann gegebenenfalls Sanierungsauflagen zur
Konsequenz hätte) nicht durchringen. Der Grund:“ Eine abschließende Bewertung der
Schwermetallbelastung kann nur erfolgen, wenn weitere Messdaten vorliegen.“ Damit soll
nach Entscheid der BezReg. Und des Umweltministeriums in 5 Jahren, nach Beurteilung der
Auswirkungen des Dichtwand Endausbaus, begonnen werden. So lange also soll die Frage
einer „gefährlichen Grundwasserverschmutzung“ durch die Deponie ungeklärt bleiben.
Das Grundwasser wird durch die Deponie von gut 20 Schadstoffen belastet, die aber z.T. die
Grenzwerte nicht überschreiten.
Die 6 Schwermetalle (Quecksilber, Cadmium, Blei, Nickel, Chrom, Zink) übersteigen die
Grundwasser – Grenzwerte (GFS) aktuell an einzelnen Messstellen um das 2-8 fache. Die
Maximalwerte der 2 „Filk1 Messstellen“ in den letzten 11 Jahren übersteigen die Grenzwerte
um das 11 – 22 fache für Blei, Chrom und Zink , um das 360 fache für Cadmium.
Langzeitwerte für die übrigen 6 Messstellen liegen nicht vor. Langzeitwerte für Quecksilber
und Nickel gibt es überhaupt nicht. Die Trinkwassergrenzwerte für Aluminium und Eisen sind
an einzelnen Messstellen um das 150 fache überschritten, für Mangan um das 30 fache.
Allerdings ist Eisen schon im Anstrom 50 fach überhöht, Mangan und Aluminium 10 fach.
Aus der Altdeponie Filk 1 dringt mit großer Wahrscheinlichkeit fortlaufend
schadstoffbelastetes Sickerwasser ins Grundwasser. Filk 1 hat schon immer Wasserzulauf
aus dem oberen A Grundwasserhorizont, läuft also voll. Deshalb war von Anfang an
angeordnet, dass das belastete Sickerwasser auf 86 Meter NN (über Meeresspiegel)
abgepumpt wird. Unter diesem Niveau bildet sich ein metertiefer See mit belastetem
Sickerwasser, das zumindest an vielen Stellen in den 2. Grundwasserhorizont B einsickern
kann.
Die guten Nchrichten:
Die LANUV Werte bestätigten die Messergebnisse des Betreibers der letzten 11 Jahre. Diese
Werte sind höchstwahrscheinlich nicht manipuliert. Das LANUV Gutachten bewertet die
Grundwasserbelastung insgesamt als nicht auffällig. Allerdings mit Ausnahme der oben
genannten 6 Schwermetalle, und zwei Sammelbezeichnungen TOC (für organische
Kohlenwasserstoffe ) und AOX ( für organisch gebundene Halogene). Außerdem ist eine
Bewertung auf der Grundlage eines sehr lückenhaften Messstellennetzes natürlich fraglich.
Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die vermutete und jetzt bestätigte
Grundwasserbelastung hauptsächlich durch die Altdeponie Filk1 verursacht wird. Da die
lückenhaften Messergebnisse dem zum Teil widersprechen, rücken jetzt die ungenehmigten
Altablagerungen, unseres Wissens seit den späten 1930 Jahren abgekippt, in den Mittelpunkt
unserer Nachforschungen. Um eine Schadstoffbelastung durch die Deponie völlig zu
verhindern, wie im modernen Deponierecht gefordert, müssten große Teile der Deponie,
mehrere hunderttausend Tonnen Müll saniert werden. Den Betreiben dazu zu zwingen ist
rechtlich nicht möglich, solange keine Gefährdung der Bevölkerung vorliegt. Das ist aber laut
LANUV Gutachten bislang nicht gegeben. Allerdings auf Grundlage einer mangelhaften
Datenlage. Wir und die folgenden Generationen werden uns als darauf einstellen müssen,
mit eine „geringen“ Schadstoffbelastung in unserem Grundwasser zu leben
Auf dieser unbefriedigenden Grundlage fordert die LINKE Troisdorf, dass zumindest das
zumutbar Machbare zur Sicherheit der Deponie unternommen wird. Und dass eine
annähernd lückenlose Grundwasserüberwachung stattfindet, um eine möglicherweise
gefährliche Grundwasserverschmutzung sicher und frühzeitg erkennen zu können.
Im Einzelnen:
Das LANUV Gutachten „empfiehlt“ den Bau von mindestens“ 6 neuen Messstellen. Das
reicht nicht. Wir fordern ein engmaschiges Messstellennetz mit 30m Abständen im direkten
Abstrombereich entlang der Deponiegrenze für den am stärksten belasteten
Grundwasserhorizont B .
Wir fordern zudem den Ausbau eines weitmaschigen Messstellennetzes im mittleren
Abstrombereich ( zwischen Deponie, Bebauung Spich, Richtung Köln) für den
Grundwasserhorizont A.
Anders als es Bezirksregierung und Umweltministerium ( grün) vorhaben, muss das
Messstellennetz sofort, und nicht erst in 5 Jahren gebaut werden.
Wie im LANUV Gutachten empfohlen, müssen die auffälligsten 6 Schadstoffen und
Aluminium ins laufende Analyseprogamm aufgenommen werden. Das muss die BezReg. In
einem Bescheid sofort anordnen.
Für die genannten und zukünftigen, auffälligen Schadstoffen müssen Auslöseschwellen für
alle Messstellen festgelegt werden, die bei Überschreitung zu Nachforschungs- und
Sanierungsmaßnahmen führen.
Die BezReg. muss ihrem aktuellen Bescheid für nur 2 Messstellen und Stoffe, die seit
Jahrzehnten unbedenklich sind in diesem Sinn und sofort erweitern.
Die Altdeponie Filk 1 muss in den Ausbau einer modernen Oberflächenabdichtung
einbezogen werden, um wenigstens das Auslagen des aufgetürmten 10m hohen Müllbergs
zu verhindern.
Die Zusicherung von Betreiber und BezReg., dass der Ausbau des neuen Deponieabschnitts 5
erst beginnt, wenn der Dichtwand Endausbau und der Bau der Oberflächenabdeckung in
Angriff genommen wird, muss auf jeden Fall eingehalten werden.
Nach Rekultivierung der bisher genutzten Deponie (nach 2013) , muss das Gelände durch
eine Spazierweg über den bisherigen Müllberg (Aussicht) für die Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden, wir vor Jahrzehnten versprochen.
Die Rekultivierung sollte naturgerecht und artengerecht als Trockenbiotop aus geführt
werden.
Für den geplanten Ausbau des Deponieabschnitts 5 (DA 5) müssen 65000m² Waldfläche
gerodet werden. Eine entsprechende Ausgleichsbepflanzung muss festgelegt werden.
Durch Kontrolle muss sichergestellt sein, dass der Erdaushub aus dem DA 5, der offen und
ungeschützt auf dem DA6 Gelände gelagert werden soll, nicht schadstoffbelastet ist.
Bei der geplanten Internet Darstellung der laufenden Grundwasser Messergebnisse müssen
vorrangig die Schadstoffe dargestellt werden, die die Grundwasser Grenzwerte
überschreiten oder ansonsten auffällig sind.
Die bisher nicht ausreichende Zahl der beprobten Messstellen muss graphisch für die zwei
Grundwasserhorizonte auf zwei getrennten Karten dargestellt werden.
Per Link sollte eine Stellungnahme des ÜBS zur Internet Darstellung und den
Messergebnissen zugänglich sein.
Wir brauchen keine Propaganda Seite.
Den Spicher Bürgern sollte eine einmalige, kostenlose Analyse ihres Brunnenwassers
angeboten werden, verbunden mit eine Aufklärung über die betreffende
Schadstoffbelastung.
Wir setzen uns als Mitarbeiter im ÜBS bei den zweimal jährlich statt findenden „Runden
Tischen“ mit Vertretern der Industrie, der BezReg, des Kreises und der Troisdorfer
Verwaltung, engagiert für die Verwirklichung dieser Forderungen ein.
Industrie und BezReg. reden jetzt, anders als zu Beginn der Proteste, mit dem ÜBS. Leider
müssen wir aber immer noch jede wahrheitsgemäße Information durch eigene
Nachforschungen unter der ganzen Schönrednerei hervor kratzen. Die Initiative von Industrie
und BezReg. in Bezug auf notwendige Maßnahmen strebt gegen Null. Wir müssen sie immer
wieder „zum Jagen tragen“.
Dabei sind wir auf das Interesse von Bevölkerung und Öffentlichkeit angewiesen. Wenn alle
Stricke reißen, kann es notwendig werden, dass die Bevölkerung erneut ihren Protest zum
Ausdruck bringt.
Wir konnten zwar den Teil – Weiterbau der Deponie nicht verhindern, haben aber doch
Beachtliches erreichen können, gegen die Kraft des Großkonzerns Evonik, gegen die BezReg
und den alten Umweltminister.
Wie wahr doch die alten Sprüche sind:
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Zusammen sind wir stark!