Antrag gegen Wohnraumzweckentfremdung

Aus dem Rat

An

Stadt Troisdorf

Herrn Bürgermeister

Klaus-Werner Jablonski

Kölnerstr.176


53840 Troisdorf Troisdorf, den 31.03.2012



Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW



Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich stelle hiermit folgenden Antrag: Der Rat der Stadt Troisdorf beauftragt die Stadtverwaltung, dem Rat innerhalb der nächsten 6 Monate den Entwurf einer Satzung zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß §40 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.



Begründung:

Bis zum 31.12.2006 bestand in NRW eine Wohnraumzweckentfremdungsverordnung sie war befristet und wurde von der schwarz-gelben Landesregierung nicht verlängert. Durch eine am 08.12.2011 beschlossene Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfahlen(WFNG NRW) hat der Landtag den Kommunen die Möglichkeit an die Hand gegeben, nach eigenem Ermessen durch Satzung festzulegen, ob, in welchen Bereichen und unter welchen Auflagen eine Zweckentfremdung von Wohnraum mit Genehmigung zulässig sein soll.




Der neue Absatz 4 des § 40 lautet:

„Die Gemeinde kann durch Satzung Gebiete mit erhörtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leer stehen darf.

In der Satzung können weitere Bestimmungen über finanzielle Auflagen der Genehmigung oder die Wiederherstellung des früheren oder eines gleichwertigen Zustands getroffen werden, um den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Auf Erlass der Satzung besteht kein Rechtsanspruch, die Satzung ist auf 5 Jahre zu befristen.“



Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Troisdorf ist durch eine sinkende Zahl der Sozialwohnungen bei gleichzeitig steigender Zahl der Haushalte die auf mietpreisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, gekennzeichnet. Troisdorf ist durch den Zuzug bestimmt. In dieser Situation kann der Verlust von Wohnraum etwa durch die Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsraum die Verwendung von Wohnraum zur dauerhaften Beherbergung von Fremden, dauerhaften Leerstand oder Verkommen lassen durch Unterlassen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen nicht hingenommen werden.







Mit freundlichen Grüßen


DIE LINKE im Rat der Stadt Troisdorf



Wolfgang Aschenbrenner

Stadtverordneter