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20. Oktober 2010 Sozial AG / Rhein-Sieg

Positionspapier der AG Soziales zur Optionskommune im Rhein-Sieg-Kreis

Positionspapier der AG Soziales der Partei DIE LINKE.Rhein-Sieg zur Neuorganisation der ARGEn/Optionskommunen im SGB II.

H.Schübel, H. Dähmlow, C. Schramm, H. Janser

Die Bundesregierung und die Länder haben sich Ende April 2010 auf eine Neuregelung des Hartz IV-Systems geeinigt. Eine Neuregelung des Hartz-IV-Systems ist notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.12.2007 entschieden hat, dass das bisherige System nicht mit der Verfassung vereinbar sei.

Die nun erfolgte Grundgesetzänderung § 91e GG schafft den Rahmen für die Neuausrichtung der bisherigen zwei Organisationsformen im Bereich des SGB II.

Optionskommune:

Bei der Optionskommune kann es sich um eine Option in Regie des Rhein-Sieg-Kreises handeln, bzw. die Option als partnerschaftliches Beteiligungsmodell gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden des Kreises.

- Alleinige Aufgabenwahrnehmung der Aufgaben durch die Kommune (Die Zahl der Optionskommunen soll von bisher 69 auf 110 erhöht werden. Dieses würde einem Anteil von 25% entsprechen. Das Modell der Optionskommunen lässt sich nicht zur Norm machen. Der für die Gesetzgebung zuständige Bund darf den Gemeinden keine Aufgaben übertragen. Die Kommunen können nur freiwillig tätig werden, aber die meisten Städte und Landkreise beabsichtigen das nicht.

Optimiertes Job-Center:

- Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Agentur für Arbeit und den Kommunen. Die Bundesagentur für Arbeit kann nicht allein die Zuständigkeit übernehmen. Laut Grundgesetz ist der Bund nur für "Soziale Versicherungsträger" zuständig. Das Arbeitslosengeld II ist aber keine Versicherungsleistung und kann im Gegensatz zur Arbeitslosenhilfe auch nicht als Ableger der Versicherung gelten.

Aufgabenstellung und Arbeitsgrundlage:

Wir sind zunächst Ergebnisoffen an die Problemstellung herangegangen um uns eine begehbare Grundlage für die anstehende Diskussion und Positionierung zu erarbeiten. Daher haben wir zunächst für uns einen Fragenkatalog entwickelt auf dessen Basis wir eine Analyse der Problemstellungen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit und einen Vergleich der Arbeitsweisen der ARGEN und den Optionskommunen vorgenommen haben.

Fazit:

Wir sehen in der geplanten Neuausrichtung des Hartz IV Systems keine Möglichkeit die Situation der Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Mit der Änderung des Grundgesetzes wird ein Grundprinzip der Hartz-Reformen in die Verfassung fest geschrieben: nämlich die Trennung der Erwerbslosen in zwei Klassen, Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Bezieher/innen von Hartz IV Leistungen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum bei gleicher Problemlage die Betroffenen unterschiedlich behandelt werden. Abgesehen davon droht bei einer weiteren Kommunalisierung ein Überbietungswettbewerb zwischen den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik (z.B. um Lohnkostenzuschüsse). Damit droht am Ende sogar eine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, wenn der Bund im Rahmen seiner Sparpolitik die entsprechenden Haushaltsmittel kürzt.

Obwohl wir der Überzeugung sind, dass die Chancengleichheit aller auf Teilhabe am Erwerbsleben auch durch ein optimiertes Jobcenter nicht ermöglicht wird, bevorzugen wir dennoch dieses Modell im Gegensatz zu den Modellen der Optionskommunen.

Begründung:

Im Zuge der Hartz-Gesetze wurde aus dem Arbeitsamt eine Agentur, in der alles betriebswirtschaftlich organisiert, mit dem primären Ziel der Kosteneinsparungen ablaufen soll. Dieses hat nicht stattgefunden. Es ist keine Kostenreduzierung eingetreten.

Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist seit Einführung von Hartz IV im Verhältnis zu heute nicht gesunken, somit hat sich das Problem von Langzeitarbeitslosigkeit weder gelöst noch wurden den Menschen Perspektiven aufgezeichnet aus diesem Teufelskreis herauszukommen. Unserer Erfahrung nach ist eher von einer Manifestierung der Situation der Langzeitarbeitslosen zu sprechen. Viele als arbeitsmarktpolitisch deklarierte Maßnahmen haben bisher allenfalls einen sozialpolitischen Charakter, den Arbeitsmarktpolitisch gesehen waren Maßnahmen, wie z.B. Ein-Euro-Jobs, in der Summe und rückblickend, ohne nennenswerte Bedeutung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Vielleicht liegt das größte aller sozialpolitischen Missverständnisse darin zu glauben, in den Jobcentern ginge es vor allem um Stellenvermittlung, darum also, Hartz-IV-Empfängern möglichst schnell und unkompliziert wieder eine Arbeit zu verschaffen.

In Wahrheit geht es um viel, viel mehr:

Die ARGEN/Jobcenter sind der Reparaturbetrieb für sämtliche Versäumnisse unserer Gesellschaft. Sie sind die letzte Linie des sozialen Netzes, danach kommt der freie Fall ins Bodenlose.

Der Großteil der Hartz-IV-Empfänger wurde aus den Sozialämtern an die ARGEN einfach weitergereicht – als „Mängelprodukt" misslungener Bildungspolitik, verpasster Integration, überforderter Elternhäuser, etc. Da sitzt der über 54 Jährige Facharbeiter neben der alleinerziehenden Mutter, der junge Mann ohne Schulabschluss neben der entlassenen Bankangestellten.

Langzeitarbeitslosigkeit ist nur das Ende einer Kausalkette"

Situation in der ARGE Rhein-Sieg:

Wir zollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGE Rhein-Sieg unseren Respekt in ihrem Bemühen die negativen Konsequenzen und Auswüchse dieser teilweise politisch motivierten unausgegorenen Hartz IV Gesetzgebung abzumildern. Dieser schwierige Prozess des Aufbaues, die mühseligen Verbesserungen in der Organisation, die Verbesserung der am Anfang völlig indiskutablen Software, die Auswahl und Schulung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einarbeitung der vielen gesetzlichen Änderungen würde durch eine erneute Veränderung der Rahmenbedingungen nicht nur zu einer zusätzlichen Belastung des Personals führen, sondern es wären wie bei der Anfangsphase der ARGE Rhein-Sieg mit massiven Verschlechterungen für die von Hartz IV Betroffenen Menschen auszugehen.

Zurzeit sind in der ARGE Rhein-Sieg 369 MA beschäftigt.

 188 MA passive Leistungen

 140 MA Markt und Integration

 20 verschiedenen Stellen (Dienstherren)

 01.01.06 bis zum 15.04.10 sind aus der ARGE 180 MA ausgeschieden und 300 MA nahmen ihren Dienst auf.

Zu Berücksichtigen ist auch, dass die bisher in den ARGEn Beschäftigten hätten im Fall der Einführung einer Optionskumme im Rhein-Sieg-Kreis mit dem vorgesehenen Verfahren des Personalübergangs eine weitere berufliche Unsicherheit. Dieses würde sich sicher wie schon in der Vergangenheit, negativ auf die eigene Motivation und Arbeitsfähigkeit auswirken würde. Negative Folgen hätte diese Situation auch für die Ratsuchenden und Hilfebedürftigen.

Probleme der ARGE:

Festzustellen ist, dass es auch fünf Jahre nach den Hartz-Gesetzen die Grundsicherung für Arbeitssuchende noch immer keine solide Organisation gefunden hat. Die Strukturen der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe passen nicht zusammen. Das Versprechen von Dienstleistungen aus

einer Hand, deren angemessener Preis der Umbau des Sozialleistungssystems sein sollte, wurde nicht gehalten.

Die Arbeitslosenversicherung und die Sozialfürsorge haben sich als nur schwer vereinbar gezeigt.

Es wurden Elemente aus zwei verschiedenen Sicherungssystemen verbunden, die nicht zueinander passen, denn die alte Arbeitslosenhilfe hatte ihre Besonderheiten: Sie wurde zwar aus Steuermitteln bestritten, war aber de facto Bestandteil des Systems der Arbeitslosenversicherung. Ebenso wie die Versicherungsleistung wurde die Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt ausgezahlt; die Antragsteller hatten das gleiche Problem, die gleichen Rechte und Pflichten. Vor allem aber hatten auch die Empfänger der Arbeitslosenhilfe ihren Anspruch durch Beiträge begründet; Arbeitslosenhilfe bekam nur, wer zuvor einen Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte. Die Transferzahlung sollte es den Erwerbslosen ermöglichen, nicht unter Zeitdruck irgendeinen Job annehmen zu müssen, denn eine Tätigkeit unterhalb des Qualifikationsprofils kann die beruflichen Kenntnisse entwerten. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war keineswegs alternativlos. Es gab seinerzeit zwei diskutierte Ansätze: Ein von den Kommunen zu zahlender Eingliederungsbeitrag hätte arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger in die Arbeitslosenhilfe und damit in die Alleinzuständigkeit der Arbeitsämter bringen können. Der Umweg über eine geförderte beitragspflichtige Beschäftigung wäre dann nicht mehr nötig gewesen. Wenn die Statussicherung reduziert werden sollte, hätte dies bei andauerndem Arbeitslosenhilfe-Bezug auch eine Senkung des ausgezahlten Betrags bis hin zu einem armutsfesten Sockelbetrag getan

Höhere finanzielle Belastungen:

Kommunen betreiben in Eigenregie keine bessere Arbeitsvermittlung. Im Gegenteil. Ein Bericht der letzten Bundesregierung (die sogenannte 6c-Evaluierung) belegt: Optionskommunen sind nachweisbar weniger in der Lage Erwerbslose in bedarfsdeckende Beschäftigung zu vermitteln und aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen als die Jobcenter der Arbeitsagentur. Das heißt: Sie vermitteln öfter auf Arbeitsplätze, von deren Lohn die Menschen nicht leben können, oder in befristete Arbeitsverhältnisse, so dass nach einiger Zeit die Betroffenen wieder erwerbslos werden. Das ist schlimm für die Betroffenen und belastet die Gemeinschaft. Denn das bedeutet: mehr Ausgaben bei den Sozialleistungen, weniger Einnahmen bei den Steuern und den Sozialversicherungen.

Der Bericht zeigt dass sich die Kostenbelastung pro Bedarfsgemeinschaft in Höhe von

Die Loslösung des Betroffenen von einem bundesweiten Arbeitsmarktes kann nicht in dessen Interesse sein. Noch immer gilt der Grundsatz, dass die Arbeitsmarktpolitik eine wichtige Grundaufgabe des Bundes darstellt. Sie ist und bleib eine wesentliche Säule der Sozialpolitik. Die aufkommende Diskussion über die Kosten der Unterkunft, ob nun pauschalisiert oder in tatsächlicher Höhe gezahlt, macht deutlich in welcher Richtung bei der Einführung der Optionskommunen die Rechtsauffassungen der jeweiligen Optionskommunen tendieren können. Es ist zu befürchten dass die schwarzgrüne Mehrheit im Kreistag hierin Einsparmöglichkeiten für ihren desolaten Haushalt entdecken könnte. Für Langzeitarbeitslose darf der Ort der Betreuung nicht darüber entscheiden,

welche Regeln bei der Suche nach einem Arbeitsplatz gelten oder welche finanziellen Leistungen ihm ausgezahlt werden.

63,- Euro p.A. für die Optionskommune gegenüber den gemeinsamen Job Centern erhöht. Die Defizite bei der beruflichen Integrationsleistung waren hier ausschlaggebend. Dieses würde für den Rhein-Sieg-Kreis bei der Anzahl von ca. 18.500 Bedarfsgemeinschaften eine zusätzliche Belastung von ca. 1.165.500 Euro p.A. bedeuten. Stellt man das Modell einer vollständig kommunalisierten Arbeitsvermittlung dem Modell einer bundesweit einheitlichen Arbeitsvermittlung gegenüber, ergeben sich rechnerische Mehrkosten von 3,9 Milliarden Euro. Angesichts dieser Ergebnisse nun die Optionskommunen auszuweiten, ignoriert die jahrelange wissenschaftliche Begleitforschung und verkehrt die Ergebnisse ins Gegenteil. Der Bundesrechnungshof kritisiert: Das Modell der Bundesregierung gibt ein einheitliches System zur Grundsicherung für Arbeitsuchende dauerhaft auf und führt zu einem unnötig komplizierten Verwaltungsaufbau mit entsprechenden finanziellen Mehrausgaben.

Kirchturmpolitik:

Eine Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung wäre zudem ein historischer Rückschritt. 1927 wurde in Deutschland nach langem Ringen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingeführt und in diesem Zusammenhang eine landesweit einheitliche Arbeitsverwaltung geschaffen. Dies war auch eine Antwort darauf, dass Kommunen mit dieser Aufgabe zunehmend überfordert waren und sich ein überregionaler Arbeitsmarkt entwickelt hatte.

Missachtet werden damit auch internationale Erfahrungen. Vor etwa zehn Jahren begann man in den Niederlanden und in Großbritannien die Arbeitsvermittlung zu kommunalisieren. Inzwischen ist man davon aber wegen negativer Erfahrungen abgekommen. Forderungskatalog der Sozial AG:

 Das zukünftige System muss im Sinne der Leistungserbringung für die Menschen bei seiner Einfügung vollkommen arbeitsfähig sein. Erneute „tartschwierigkeiten" oder aufwendige Umstellungsarbeiten dürfen nicht wieder zu Lasten der Hilfebedürftigen und Ratsuchenden gehen.

 Eine bessere Betreuung und Förderung der Arbeitslosen ist nur durch einen besseren Betreuungsschlüssel zu erreichen

 Es muss verhindert werden, dass kommunale oder den Kommunen nahestehende Träger die „elder" der Arbeitsmarktpolitik abgreifen

Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung und Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt müssen für alle Erwerbslosen möglichst aus einer Hand erfolgen und auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Jobsuchenden und den regionalen Arbeitsmarkt zugeschnitten sein. Hier hat die Agentur für Arbeit die eindeutige Kompetenz. In der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen darf der Arbeitsmarkt nicht an den Kommunalen Grenzen enden. Ein überregionaler Arbeitsmarktausgleich muss sichergestellt sein. Dieses erfordert ein gut organisiertes und qualitativ hochwertiges überregionales Netzwerk. Der Vorteil einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung, mit der bundesweit einheitlich und durchgängig vernetzten Bundesagentur, muss genutzt werden.

 Die Einführung der Aufklärungspflicht seitens des Job-Center/ der ARGE sehen wir als eine Selbstverständlichkeit an.

 Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit darf nur auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erfolgen. Im Optionsmodell ist dieses nicht mehr vorgesehen!

 In der Trägerversammlung (Modell Gemeinsame Einrichtung/Job-Center) muss ein Sitz für ein/e Vertreter/in des Erwerbslosenforums vorgesehen werden, ebenso in allen geplanten Beiräten (z.B. Beirat für Eingliederungsmaßnahmen).

 Die sog. Bürgerarbeit lehnen wir in der geplanten Form ab. Sie zementiert die Perspektivlosigkeit der Betroffenen und ist weder kompetenzfördernd noch dient sie als Qualifizierungsmaßnahme.

 Den Ausbau der Kinderbetreuung gerade auch für Alleinerziehende sehen wir als zwingend an.

Erwerbslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, sie darf nicht auf die Kommunen abgewälzt werden.

August 2010

Anhang:

1. Anzahl der Sanktionen der ARGE Rhein-Sieg im Jahre 2009 (Quelle ARGE Rhein-Sieg)

2. Fragenkatalog zur Optionskommune

3. Argumente für gemeinsame JobCenter von Arbeitsagenturen und Kommunen (DGB)

4. Chancen und Risiken der Option (DGB)

 

1. Sanktionen im Jahre 2009

Insgesamt 7191 Sanktionen

 Hiervon waren 6995 Bedarfsgemeinschaften betroffen.

 1710 Sanktionen bei unter 25 Jährigen

Die häufigsten Vier nach §31 SGB II :

 §31 Nr.1 b – Weigerung in den Eingliederungsvereinbarungen festgelegten Pflichten zu erfüllen; Insbesondere Eigenbemühungen nachzuweisen.

 §31 Nr.1 c – Weigerung oder nichtfortsetzen einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit.

 §31 Nr.2 Nichtwahrnehmen von Meldeterminen

 §31 Nr.3 b – Sperrzeitanlässe aus dem SGB III

Widersprüche

 Im Jahre 2008 wurden insgesamt 327 Widersprüche erfasst

 Im Jahre 2009 wurden insgesamt 319 Widersprüche erfasst.

 In 90 Fällen wurde den Widersprüchen voll stattgegeben

 In 20 Fällen erfolgte eine teilweise Stattgabe

 In 6 Fällen bisher keine Entscheidung.

2. Fragenkatalog zur Optionskommune im Rhein-Sieg-Kreis:

Arbeitsrichtlinien der Optionskommune:

 Welche Arbeitsrichtlinien gibt es, werden sie für das Optionsmodell geändert?

Arbeitsangebote:

 Wo kommen die Jobs her? Oder endet es nachher in sog. Bürgerarbeit?

 Ist der regionale Arbeitsmarkt überhaupt aufnahmefähig für die Anzahl der Arbeitssuchenden?

 Sind die Stellen existenzsichernd oder muss aufgestockt werden?

 Werden die Menschen nach unterschiedlichen Qualifikation- und Vermittlungschancen unterteilt?

Finanzierung:

 Wie will man die Projekte finanzieren, welche zur Qualifizierung etc. gebraucht werden, bzw. die Menschen in Arbeit bringen?

Überregionaler Arbeitsmarkt:

 Was ist mit der Durchlässigkeit in andere Kommunen? Kreise? Etc.…

 Findet eine Einengung der Betroffenen auf den Rhein-Sieg-Kreis statt, bzw. entsteht eine Zweiklassengesellschaft für die Optionskommune und die BA?

Eingliederungsvereinbarungen:

 Werden die Bewerbungskosten in tatsächlicher Höhe übernommen?

 Welche Zielvereinbarungen werden geschlossen?

 Sind diese auf den betroffenen Menschen ausgerichtet?

1,- Euro Jobs:

 Sind die Menschen Unfallversichert?

 Sind sie über eine Berufsgenossenschaft abgesichert?

 Wird Berufskleidung in ausreichendem Maße und Berufsbezogen gestellt?

 Ist eine Berufshaftpflichtversicherung, welche eine Optionskommune tragen müsste, vorgesehen?

 Wie sehen die 1,- Euro Jobs aus?

 Sind diese zusätzlich oder gefährden sie den Bestand in den entsprechenden Bereichen z.B. Gala/Forst etc.?

 Wie sehen die Arbeitsverträge aus?

 Was ist mit Sanktionen?

 Wie sieht es mit der Rechtswirksamkeit der Arbeitsverträge aus?

 Fallen die Menschen bei erneuter Arbeitslosigkeit direkt wieder in Hartz IV oder gelangen sie zunächst wieder in ALG I (BA)?

 Was passiert mit den Menschen welche nach 2 Jahren Arbeit wieder in Hartz IV fallen?

Probleme mit der Optionskommune

 Gibt es eine unabhängige Rechtsberatung?

 Gibt es eine unabhängige Arbeitslosenberatung?

MitarbeiterInnen der Optionskommune

 Sind unbefristete Arbeitsverträge mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Optionskommune geplant?

 Wer ist der Dienstherr der Beschäftigten der Optionskommune?

3. Argumente für gemeinsame JobCenter von Arbeitsagenturen und Kommunen

 Synergie-Effekte können durch die Zusammenführung der Vermittlungs- und Eingliederungsbemühungen der Agenturen für Arbeit mit den Leistungen der kommunalen Träger wie beispielsweise Kinderbetreuung, Sucht- und Schuldnerberatung genutzt werden.

 Eingespielte Teams bestehend aus den Mitarbeitern der beiden Träger können ihr jeweiliges Know-how einbringen.

 Erforderlich ist lediglich ein geringer Umstellungsaufwand von den bisherigen ARGEN auf die neuen JobCenter.

 Auch kommunale Mitarbeiter, die Aufgaben der Agentur für Arbeit wahrnehmen, werden in die Schulungen durch die Bundesagentur einbezogen. Der aufwändige Aufbau einer eigenen Qualifizierungsinfrastruktur vor Ort entfällt.

 Die JobCenter verfügen über ein dichtes Netzwerk zu Wirtschaft und Trägern arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen.

 Es besteht ein unmittelbarer Zugang zu den Stellenpools der Bundesagentur für Arbeit. Damit sind die Möglichkeiten zu örtlicher, regionaler, überregionaler und auch internationaler Arbeitsvermittlung gegeben.

 Es wird verhindert, dass die jeweilige Kommune bei krisenhaften Zuspitzungen beispielsweise auf dem lokalen Arbeitsmarkt alleine dasteht und in finanzieller und organisatorischer Hinsicht überfordert wird.

 Es besteht eine stärkere Vernetzung mit der Bundespolitik (Ministerien) und der Landesebene, um z. B. notwendige gesetzliche Anpassungen anzustoßen.

 Erhebliche Kosteneinsparung können durch die gemeinsame Nutzung der IT erreicht werden.

 Bei der Gestaltung und Nutzung arbeitsmarktpolitischer Leistungen kann ein besseres Verhältnis von Preisen, Leistungen und Eingliederungserfolgen durch überregionale Kontakte und die entsprechende Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit erzielt werden.

Mit der gesetzlichen Neuregelung werden die bisherigen Reibungsverluste und Verzögerungen bei der Zusammenarbeit von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen sowie der Kommunen durch die höhere organisatorische und personelle Eigenständigkeit der neuen JobCenter überwunden. Der Geschäftsführer hat künftig eine stärkere Rolle. Zuständigkeiten werden klar geregelt.

Chancen und Risiken der Option

 Es existiert die Chance, die Schnittstellen zu kommunalen Aufgaben besser zu organisieren, etwa im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten (SGB XII, 8. Kapitel).

 Vollständige Reduktion des Abstimmungsaufwandes, der in den gemeinsamen Einrichtungen zwischen Agentur für Arbeit und Kommunen besteht.

 Es ist eine unmittelbarere Einflussnahme auf das in der Optionskommune beschäftigte Personal vor Ort möglich. Damit ist eine stärkere Berücksichtigung von Bürgerbelangen möglich, wie sie von der Kommune wahrgenommen werden

 Die lokal Verantwortlichen (Bürgermeister, Sozialdezernent usw.) können stärker auf die regionale Entwicklung Einfluss nehmen.

 Es besteht eine verschuldensunabhängige Haftung der Optionskommune für eine nicht rechtskonforme Verwendung von Bundesmitteln.

 

 Es besteht die Gefahr, dass beim Übergang zur Option wegen der erforderlichen Umstellungsarbeiten (z. B. Verfügbarkeit IT, ggf. notwendiger Schulungsaufwand, sofern Personalwechsel nicht in ausreichendem Umfang möglich, zusätzlicher Aufwand durch Umstellungsarbeiten) das Arbeitslosengeld II nicht termingerecht ausgezahlt und es bei der Arbeitsmarktpolitik zumindest vorübergehend zu Einschränkungen bei der Leistungsfähigkeit kommen kann.

 Die Nutzung einer eigenen kommunalen Software ist mit hohen Investitionskosten verbunden.

 Für die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Optionskommunen müssten ggf. eigene Qualifikationsprogramme entworfen werden.

 Die Optionskommune hat anders als die gemeinsame Einrichtung keinen unmittelbaren Zugang zu den Angeboten an Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit.

 Die Optionskommunen sind an ein Zielvereinbarungssystem gebunden, welches das Bundesministerium für Arbeit mit den zuständigen Landesbehörden und die zuständigen Landesbehörden mit den Optionskommunen abschließen. Gleichzeitig haben die Optionskommunen aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ausstattung mit Mitteln zur Eingliederung in Arbeit. Die Optionskommune ist also darauf angewiesen, dass entsprechende politische Entscheidungen (s. aktuell Sparpaket Bundesregierung) ihren Niederschlag in dem Zielvereinbarungssystem finden.

 Mit der Option kommt es vor Ort zum Aufbau von Doppelstrukturen (Optionskommune einerseits, Agentur für Arbeit für die Arbeitslosenversicherung andererseits).

 Viele Arbeitslose werden heute in der Arbeitslosenversicherung und morgen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut. Wechselnde Lebenssituationen der Arbeitsuchenden und ihrer Haushaltsmitglieder können zu relativ kurzfristig wechselnden Zuständigkeiten führen.

 Keine Kostenerstattung durch den Bund für erhöhte Anlaufkosten (Erstausstattung z. B. für Software) zum Start der Option.

 Die Aufgabenwahrnehmung wird maßgeblich bestimmt durch den Umfang der Mittel, die der Bund für Verwaltung und Eingliederung bereitstellt. Werden diese Mittel gekürzt – so wie jetzt mit dem Sparpaket der Bundesregierung für die kommenden Jahre beabsichtigt - ist es die Aufgabe der Optionskommune vor Ort, diese Entscheidung zu vertreten und umzusetzen. Die Vorbereitung der Antragstellung auf die Option ist sehr zeit- und ressourcenaufwändig

Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.